Raumordnungsverfahren
Neues ICE-Werk Nürnberg
Seit 04. Mai sind die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für das neue ICE-Werk im Raum Nürnberg im Internet einsehbar. Kurz danach werden sie auch vor Ort in Allersberg, Feucht, Nürnberg, Pyrbaum, Roth und Wendelstein ausliegen. Wir beantworten auf dieser Seite die wichtigsten Fragen zum Verfahren und geben einen Überblick über die umfangreiche Unterlage. Zudem können Sie hier die virtuelle Infoveranstaltung zum Raumordnungsverfahren ansehen oder selbst eine Frage stellen.

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Das Raumordnungsverfahren
Was ist das? Wie läuft es ab? Wie kann man sich beteiligen?
Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren
Wie finde ich mich in der Unterlage zurecht? Was steckt drin?
Infotermine
Hier finden Sie alle anstehenden Informationstermine.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen lesen und selbst eine Frage stellen
Das Raumordnungsverfahren
Im Raumordnungsverfahren (ROV) für das neue ICE-Werk prüft die Regierung von Mittelfranken, ob die eingereichten Standorte raumverträglich sind. Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf für die zukünftige Raumentwicklung wichtige Aspekte auswirkt. Zu diesen zählen etwa Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Tourismus sowie der Schutz des Wohnumfeldes. Die Regierung beteiligt dabei auch Träger Öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, damit alle Aspekte Berücksichtigung finden.
Wichtige Begriffe zum Raumordnungsverfahren
Ein Vorhaben ist raumverträglich, wenn es bezüglich seiner Auswirkungen u.a. auf die Natur, die Orte, die Wirtschaft oder die Erholung in Einklang gebracht werden kann mit den überörtlichen Belangen, v. a. den im Landesentwicklungsprogramm und in Regionalplänen festgelegten Zielen und Grundsätzen.
Die Landesplanerische Beurteilung ist das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens. Sie wird von der jeweiligen Bezirksregierung erstellt und enthält die wichtigsten Aspekte und Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens. Im Falle des ICE-Werks wird sie für jeden eingereichten Standort eine Einstufung als raumverträglich, raumverträglich unter Auflagen oder nicht raumverträglich angeben. Zudem begründet sie diese Einstufung und fasst den Verfahrensverlauf zusammen. Die Landesplanerische Beurteilung wird durch die Bezirksregierung veröffentlicht.
Im Raumordnungsverfahren muss die Öffentlichkeit beteiligt werden. Die Unterlagen werden dazu in der sogenannten Offenlage durch die Bezirksregierung ins Internet gestellt und zusätzlich bei den betroffenen Rathäusern öffentlich ausgelegt. Dort ist dann ebenso wie im Internet die Einsicht in das Dokument möglich.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Raumordnungsverfahren ist gesetzlich geregelt (BayLplG). Demzufolge müssen die Unterlagen offengelegt werden (s.o.) und die Öffentlichkeit muss die Möglichkeit zur Äußerung erhalten. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sollen bevorzugt an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden, die diese gesammelt an die Regierung von Mittelfranken weiterleitet. Es ist aber auch möglich, Stellungnahmen direkt an die Regierung von Mittelfranken zu senden (Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach bzw. per E-Mail: [email protected]). Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken.
Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren
Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren wurden durch die DB bzw. von spezialisierten Büros im Auftrag der DB erstellt. Die Inhalte sind gesetzlich geregelt bzw. wurden vorab mit der Regierung von Mittelfranken oder anderen Behörden festgelegt. Die Unterlagen sind mit mehr als 2.000 Seiten sehr umfangreich und aufgrund der Fachthemen für Leser:innen ohne Vorkenntnisse unter Umständen schwer verständlich. Daher ermöglichen wir nachfolgend mit der Orientierungshilfe einen schnellen Zugriff auf besonders wichtige Themen. Zudem können Sie häufige Fachbegriffe im Glossar nachschlagen.
Allgemeines zum Projekt
Standort Allersberg/Pyrbaum/Roth
Standort MUNA Feucht
Standort südlich der MUNA
Kapitel A.8 ab Seite 317
Dieses Kapitel enthält die Nichttechnische Zusammenfassung des Berichtes.
Kapitel A.5.2.6 auf Seite 199
In diesem Kapitel wird das Schutzgut „Boden“ betrachtet. Dabei wird auch auf das Thema Altlasten eingegangen. Für den Standort Allersberg/Pyrbaum/Roth ist demzufolge kein Verdacht auf Altlasten bekannt.
Kapitel A.7.5 ab Seite 308
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Erschütterungen zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 311).
Anlage Anl.A.3.2
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Erschütterungen nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Erschütterungen, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Erschütterungen entstehen und eingestuft werden.
Kapitel A.3.2 auf Seite 64
Hier finden Sie einen einfachen Lageplan für den Standort. Weiteres Kartenmaterial, z.B. zu den Schutzgütern, enthalten die Anlagen.
Kapitel A.5.2.4 ab Seite 194
In diesem Kapitel werden Auswirkungen auf die Land-/Fortwirtschaft thematisiert.
Kapitel A.7.6 ab Seite 313
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Licht zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 315).
Anlage Anl.A.3.4
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Licht nachlesen.
Kapitel A.2.3.2 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Licht und seiner Wirkung, unabhängig von der Situation an den Standorten.
Kapitel A.7.4 ab Seite 301
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Schall zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 304).
Anlage Anl.A.3.1
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Schall nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 51
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Schall, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Schall entsteht und eingestuft werden kann.
Kapitel A.5.2.3 ab Seite 185
In diesem Kapitel wird zunächst allgemein ausgeführt, mit welchem voraussichtlichen Verkehrsaufkommen durch das ICE-Werk zu rechnen ist sowie welche Verkehrsanbindung benötigt wird. Ab Seite 188 wird die konkrete Situation am Standort erläutert.
Kapitel A.5.2.6 auf Seite 200
In diesem Kapitel wird das Schutzgut „Boden“ betrachtet. Dabei wird auch auf das Thema Altlasten eingegangen.
Anlage Anl.A.3.3
Die Anlage enthält die Stellungnahme zur Kampfmittel- und Belastungssituation.
Kapitel A.7.5 ab Seite 308
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Erschütterungen zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 312).
Anlage Anl.A.3.2
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Erschütterungen nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Erschütterungen, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Erschütterungen entstehen und eingestuft werden.
Kapitel A.3.2 auf Seite 65
Hier finden Sie einen einfachen Lageplan für den Standort. Weiteres Kartenmaterial, z.B. zu den Schutzgütern, enthalten die Anlagen.
Kapitel A.5.2.4 ab Seite 195
In diesem Kapitel werden Auswirkungen auf die Land-/Fortwirtschaft thematisiert.
Kapitel A.7.6 ab Seite 313
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Licht zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 316).
Anlage Anl.A.3.4
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Licht nachlesen.
Kapitel A.2.3.2 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Licht und seiner Wirkung, unabhängig von der Situation an den Standorten.
Kapitel A.7.4 ab Seite 301
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Schall zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 305).
Anlage Anl.A.3.1
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Schall nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 51
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Schall, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Schall entsteht und eingestuft werden kann.
Kapitel A.5.2.3 ab Seite 185
In diesem Kapitel wird zunächst allgemein ausgeführt, mit welchem voraussichtlichen Verkehrsaufkommen durch das ICE-Werk zu rechnen ist sowie welche Verkehrsanbindung benötigt wird. Ab Seite 190 wird die konkrete Situation am Standort erläutert.
Kapitel A.5.2.6 auf Seite 201
In diesem Kapitel wird das Schutzgut „Boden“ betrachtet. Dabei wird auch auf das Thema Altlasten eingegangen.
Anlage Anl.A.3.3
Die Anlage enthält die Stellungnahme zur Kampfmittel- und Belastungssituation.
Kapitel A.7.5 ab Seite 308
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Erschütterungen zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 312).
Anlage Anl.A.3.2
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Erschütterungen nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Erschütterungen, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Erschütterungen entstehen und eingestuft werden.
Kapitel A.3.2 auf Seite 67
Hier finden Sie einen einfachen Lageplan für den Standort. Weiteres Kartenmaterial, z.B. zu den Schutzgütern, enthalten die Anlagen.
Kapitel A.5.2.4 ab Seite 196
In diesem Kapitel werden Auswirkungen auf die Land-/Fortwirtschaft thematisiert.
Kapitel A.7.6 ab Seite 313
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Licht zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 316).
Anlage Anl.A.3.4
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Licht nachlesen.
Kapitel A.2.3.2 ab Seite 52
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Licht und seiner Wirkung, unabhängig von der Situation an den Standorten.
Kapitel A.7.4 ab Seite 301
In diesem Kapitel wird das Gutachten zu Schall zusammengefasst. Dabei wird die Vorgehensweise des Gutachtens erläutert, sowie die Ergebnisse vorgestellt (Seite 305).
Anlage Anl.A.3.1
Hier können Sie das vollständige Gutachten zu Schall nachlesen.
Kapitel A.2.3.3 ab Seite 51
Dieses Kapitel enthält allgemeine Aussagen zu Schall, unabhängig von der Situation an den Standorten. Es wird u.a. erläutert, wie Schall entsteht und eingestuft werden kann.
Kapitel A.5.2.3 ab Seite 185
In diesem Kapitel wird zunächst allgemein ausgeführt, mit welchem voraussichtlichen Verkehrsaufkommen durch das ICE-Werk zu rechnen ist sowie welche Verkehrsanbindung benötigt wird. Ab Seite 192 wird die konkrete Situation am Standort erläutert.
Orientierungshilfen: Wo finde ich was?
Glossar zur Unterlage: Wichtige Begriffe kurz erklärt
Was ist eine Unterflurlichtmesseinrichtung? Und was bedeutet eigentlich SPA-Gebiet? Im Glossar erklären wir Begriffe, die in der Raumordnungsunterlage häufig verwendet werden.
Infotermine
Kurz nach Beginn der Offenlage haben wir eine virtuelle Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Bei dem Termin wurden das Projekt sowie die Standorte kurz vorgestellt. Die Regierung von Mittelfranken war zugeschaltet und hat in einem kurzen Part den Zweck und Ablauf des Verfahrens geschildert sowie die Beteiligungsmöglichkeiten erläutert.
Virtuelle Infoveranstaltung zum Raumordnungsverfahren für das neue ICE-Werk Nürnberg
Die Infoveranstaltung hat am Dienstag, 10. Mai 2022 stattgefunden. Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie sich nach wie vor unter folgendem Link ansehen: https://slidesync.com/ZLv1q4KvKD
Telefonische Sprechstunden
Fragen zur Unterlage beantworten wir auch per Telefon. Bitte reservieren Sie dazu einen Telefontermin mit unserem Projektteam. Geben Sie Ihre Fragen gerne direkt bei der Buchung an, damit wir uns bestmöglich auf das Gespräch vorbereiten können.
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Termin
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Wir haben Ihnen eine Nachricht an Ihre E-Mail-Adresse gesendet.
Bitte klicken Sie innerhalb der nächsten Stunde auf den dort enthalten Link.
Nach Ablauf dieser Zeit wird der Termin wieder freigegeben.
Ihr DB-Projektteam
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Raumordnungsverfahren für das neue ICE-Werk im Raum Nürnberg sowie zu den Raumordnungsunterlagen.
Fehlt eine wichtige Frage? Schreiben Sie uns gerne. Weitere Fragen & Antworten zum Projekt finden Sie auch hier.
Fragen zum Projekt
Die Entscheidung für den Raum Nürnberg wird in der Raumordnungsunterlage ausführlich erläutert, in Teil A unter A.1.2.1.1 ab Seite 15. Die wichtigsten Punkte fassen wir kurz zusammen:
Bei dem geplanten ICE-Werk in Nürnberg handelt es sich um ein Werk für die sogenannte betriebsnahe Instandhaltung. Hier ist die Nähe zum End-/Anfangspunkt der Fernverkehrszüge von besonderer Bedeutung, da zwischen den Fahrgasteinsätzen nur sehr kurze Zeitfenster für die Instandhaltung und Behandlung der Züge zur Verfügung stehen. ICE-Werke müssen daher gezielt an Verkehrsknoten des Fernverkehrs- und insbesondere des Hochgeschwindigkeitsnetzes platziert werden. Die größte Lücke an einem wichtigen Knotenpunkt von Fernverkehrs- und Schnellfahrstrecken im (inter-)nationalen Verkehr mit einer eindeutigen Unterversorgung des Streckennetzes mit Instandhaltungskapazitäten und einer großen Anzahl an Nachtstilllagen zeigt sich in Nürnberg. Daher soll das neue Werk im Knoten Nürnberg entstehen.
Im Südosten Deutschlands gibt es derzeit nur einen leistungsfähigen Werksstandort für die Wartung von Fernverkehrszügen, das ICE-Werk in München. Da gleichzeitig in diesem Bereich ein großes Verkehrsbedürfnis besteht, müssen die Kapazitäten erweitert werden. Jedem Werk wird ein Wirkradius von ca. 100 Kilometern zugeschrieben.

Der komplette Auswahlprozess der Standorte im Raum Nürnberg wird in der Raumordnungsunterlage sehr ausführlich beschrieben, insbesondere im Kapitel A.3.2.1 ab Seite 71. Das Wichtigste in Kürze: In einem ersten Flächenscan wurden rund 70 Standorte im Raum Nürnberg ermittelt, die gewisse Mindestanforderungen für ein ICE-Werk erfüllen (z.B. Lage an einer Bahnstrecke). Davon ausgehend wurden in mehreren Stufen weitere wichtige Kriterien untersucht, beispielsweise die Topographie der Fläche. So wurde stufenweise auf drei Standorte reduziert. Die Gründe für das Ausscheiden von Standorten sind in Kapitel A.3.2.1 bzw. in den Anlagen Anl.A.1.2 bis Anl.A.1.6 dargestellt.
Fragen zum Raumordnungsverfahren
Im Raumordnungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die Unterlagen werden dazu in der sogenannten Offenlage durch die Bezirksregierung ins Internet gestellt und zusätzlich bei den betroffenen Rathäusern öffentlich ausgelegt. Dort ist dann ebenso wie im Internet die Einsicht in das Dokument möglich.
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sollen bevorzugt an die jeweilige Gemeinde gerichtet werden, die diese gesammelt an die Regierung von Mittelfranken weiterleitet. Es ist aber auch möglich, Stellungnahmen direkt an die Regierung von Mittelfranken zu senden (Anschrift: Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach bzw. per E-Mail: [email protected]). Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken.
Fragen zur Raumordnungsunterlage
Die Unterlagen können auf der Webseite der Regierung von Mittelfranken eingesehen und heruntergeladen werden. Hier geht's direkt zur Unterlage.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in den Rathäusern in Allersberg, Feucht, Nürnberg, Pyrbaum, Roth und Wendelstein aus und können dort eingesehen werden. Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken.
Teil A ist für die formelle Prüfung auf Raumverträglichkeit für die drei benannten Standorte relevant. Teil A adressiert also vornehmlich die Prüfbehörde(n); hier werden die final ausgewählten Standorte dargestellt.
Teil B stellt hingegen vor allem die Historie und bisherige Entwicklung der Standortsuche für das ICE-Werk dar. Dieser Teil ist im zeitlichen Ablauf der Erstellung des Gesamtberichts zuerst entstanden. Dieser Teil adressiert insbesondere auch die interessierte Öffentlichkeit. Hier ist die Methodik der Standortauswahl sowie der begründete Ausschluss zahlreicher Alternativstandorte noch detaillierter dargelegt als in Teil A.
Selbst eine Frage stellen
Ihre Fragen beantworten wir gerne per E-Mail. Häufig gestellte Fragen und Antworten veröffentlichen wir zusätzlich direkt auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie: Auf dieser Seite richten Sie Fragen an das Projektteam der DB. Für Stellungnahmen zum Raumordnungsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder an die Regierung von Mittelfranken.